Public-Domain-Rechner: Ist dieses Werk gemeinfrei?
In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Danach werden die Werke gemeinfrei — sie dürfen frei kopiert, veröffentlicht und bearbeitet werden. Berechnen Sie hier, ob ein Werk bereits gemeinfrei ist.
Gemeinfreiheit berechnen
Hinweis: Die Schutzfrist beginnt mit dem Tod des Urhebers und endet am 1. Januar des auf den Ablauf folgenden Jahres. Bei Werken mit mehreren Urhebern zählt das Todesjahr des längstlebenden Miturhebers (§ 65 UrhG).
Neu gemeinfrei ab 2026: Deutsche Urheber, die 1955 verstorben sind
Die folgenden Personen sind 1955 verstorben. Ihre Werke wurden am 1. Januar 2026 in Deutschland gemeinfrei. Die Daten stammen aus Wikidata (Abfrage: deutsche Staatsbürger mit Todesjahr 1955).
Häufige Fragen zur Gemeinfreiheit
Was bedeutet „gemeinfrei“ genau?
Ein Werk ist gemeinfrei, wenn das Urheberrecht erloschen ist. In Deutschland geschieht das 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Gemeinfreie Werke dürfen von jedermann frei genutzt, kopiert, veröffentlicht und bearbeitet werden — ohne Genehmigung und ohne Vergütung.
Warum beträgt die Schutzfrist in Deutschland 70 Jahre?
Die Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (post mortem auctoris) wurde 1965 im UrhG verankert und 1993 durch die EU-Schutzdauerrichtlinie (93/98/EWG) europäisch harmonisiert. Der Gedanke: Nicht nur der Urheber selbst, sondern auch die nächsten zwei Generationen sollen von den Werken profitieren.
Gilt die 70-Jahres-Frist für alle Werke?
Nein, es gibt Sonderregelungen:
- Anonyme/pseudonyme Werke: 70 Jahre nach Veröffentlichung (§ 66 UrhG)
- Lichtbilder (einfache Fotos): 50 Jahre nach Erscheinen (§ 72 UrhG)
- Tonträger: 70 Jahre nach Erscheinen (§ 85 UrhG)
- Filmwerke: 70 Jahre nach Tod des längstlebenden Beteiligten (§ 65 UrhG)
- Datenbanken: 15 Jahre nach Herstellung (§ 87d UrhG)
Was darf ich mit gemeinfreien Werken machen?
Praktisch alles: kopieren, veröffentlichen, bearbeiten, übersetzen, vertonen, verfilmen, kommerziell nutzen. Es gibt keine urheberrechtlichen Einschränkungen mehr. Beachten Sie allerdings:
- Das Persönlichkeitsrecht (Entstellung, § 14 UrhG) kann über den Tod hinaus wirken
- Leistungsschutzrechte an konkreten Aufnahmen oder Ausgaben können separat geschützt sein
- Bei Editionen/Ausgaben: Der Herausgeber kann eigenes Urheberrecht an seiner Fassung haben (§ 70 UrhG, 25 Jahre)
Wann genau im Jahr wird ein Werk gemeinfrei?
Immer am 1. Januar des Jahres, das auf den Ablauf der Schutzfrist folgt. Stirbt ein Urheber z. B. am 15. März 1955, läuft die 70-jährige Frist Ende 2025 ab. Das Werk wird am 1. Januar 2026 gemeinfrei — unabhängig vom genauen Todestag.
Sind die Werke von Thomas Mann gemeinfrei?
Thomas Mann starb am 12. August 1955. Seine Werke wurden am 1. Januar 2026 in Deutschland gemeinfrei. Sie dürfen nun frei kopiert und veröffentlicht werden. Allerdings können Leistungsschutzrechte an bestimmten Ausgaben (z. B. des S. Fischer Verlags) weiter bestehen.
Wie finde ich heraus, wann ein bestimmter Urheber gestorben ist?
Nutzen Sie die Suchfunktion oben — unsere Datenbank enthält Sterbedaten aus Wikidata. Für weitere Recherchen empfehlen sich:
- Wikidata — strukturierte Daten zu Millionen von Personen
- Deutsche Nationalbibliothek — GND-Normdaten mit Lebensdaten
- Wikipedia — biografische Artikel
Gilt die Gemeinfreiheit weltweit?
Nein. Die Schutzfristen unterscheiden sich international erheblich:
- EU: 70 Jahre post mortem (harmonisiert)
- USA: Komplexes System — Werke vor 1929 sind gemeinfrei; spätere abhängig von Registrierung und Verlängerungen
- Kanada: 70 Jahre post mortem (seit 2022, vorher 50)
- Japan: 70 Jahre post mortem
- Mexiko: 100 Jahre post mortem
Ein Werk, das in Deutschland gemeinfrei ist, kann in einem anderen Land noch geschützt sein.
Was ist der Unterschied zwischen „gemeinfrei“ und „Creative Commons“?
Gemeinfreiheit entsteht automatisch durch Ablauf der Schutzfrist — der Urheber hat keine Wahl. Creative-Commons-Lizenzen werden dagegen bewusst vom Rechteinhaber vergeben, solange das Urheberrecht noch besteht. Nur die Lizenz CC0 („No Rights Reserved“) kommt der Gemeinfreiheit am nächsten: Der Urheber verzichtet freiwillig auf alle Rechte.
Kann ein bereits gemeinfreies Werk wieder geschützt werden?
Grundsätzlich nein — einmal gemeinfrei, immer gemeinfrei. Eine Ausnahme gab es in der EU bei der Harmonisierung der Schutzfristen (1995): Werke, die in einem EU-Land noch geschützt waren, konnten in anderen Ländern rückwirkend wieder Schutz erhalten. Solche Fälle sind heute selten.